Blogbeitrag

Infos zur aktuellen Lage:

Liebe Fahrschüler*innen,

aufgrund der aktuellen CoronaSchVO des Landes NRW  ist der Fahrschulbetrieb unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen erlaubt.

Hier bekommt ihr von uns einen Überblick, was  für euch zu beachten gibt: 

Infos für die Klassen B/BE und A/A2/A1/B196:

Die Fahrstunden dürfen unter Einhaltung der Hygienevorschriften durchgeführt werden.

Das heißt, dass alle Schüler*innen Fahrstunden und praktische Prüfungen wahrnehmen dürfen. Ihr erhaltet von uns eine Info, sobald ihr mit Fahrstunden starten könnt. Wir bitten hier allerdings um Geduld!

Auch die Simulatorstunden können unter den gegebenen Maßnahmen durchgeführt werden. Wir werden alle Schüler*innen zu gegebener Zeit kontaktieren, um Termine zu vereinbaren.

Da eine medizinische Maske während der Fahrstunden zu tragen ist, bitten wir euch, diese mitzubringen. Die Fahrstunden dürfen ohne Maske nicht stattfinden. Auch während praktische und theoretischen Prüfungen sowie während des Theorieunterrichts ist eine medizinische Maske Pflicht!

Für alle Fahrschüler*innen, die zur theoretischen oder praktischen Prüfung antreten oder am Präsenzunterricht teilnehmen, gilt außerdem die 3 G Regel, das heißt, dass ihr entweder Getestet, Genesen oder Geimpft sein müsst. Dies ist vor der jeweiligen Prüfung oder vor Unterrichtsbeginn nachzuweisen. Falls an eurer Schule Präsenzunterricht abgehalten wird, reicht wegen der regelmäßigen Testung die Vorlage des Schülerausweises! Bitte bringt zu den Prüfungen zusätzlich euren gültigen Personalausweis mit.

Die Theorieprüfungen finden wie gewohnt statt und auch der Theorieunterricht erfolgt wieder in Präsenz.

Infos für die Klasse C/CE und D/DE:

Die Fahrstunden der Klassen C/CE und D/DE können unter den gegebenen Maßnahmen stattfinden.

Bei den Fahrstunden ist vorgeschrieben, dass sowohl Fahrschüler*in als auch Fahrlehrer*in eine medizinische Maske zu tragen haben. Deshalb bringt bitte eine entsprechende Maske zu den Fahrstunden mit! Auch bei Präsenzunterricht, Schulungen sowie Theorie- und Praxisprüfungen ist dies Vorschrift.

Für alle Fahrschüler*innen, die zur theoretischen oder praktischen Prüfung antreten, am Präsenzunterricht oder den Berufskraftfahrerschulungen teilnehmen, gilt außerdem die 3 G Regel, das heißt, dass ihr entweder Getestet, Genesen oder Geimpft sein müsst. Dies ist vor der jeweiligen Prüfung oder vor Unterrichtsbeginn nachzuweisen. Auch hier reicht die Vorlage des Schülerausweises! Bitte bringt zu den Prüfungen zusätzlich euren gültigen Personalausweis mit.

Der Grundunterricht sowie klassenspezifischer Unterricht findet wieder in Präsenz statt.

Infos zu unseren Büroöffnungszeiten:

Unsere Büros haben aktuell z. T. eingeschränkt geöffnet. Bitte entnehmt die aktuellen Öffnungszeiten dieser Internetseite. Ihr habt die Möglichkeit einen Termin mit uns zur persönlichen Beratung und Anmeldung zu vereinbaren.
Ohne Termin ist dies derzeit nicht möglich.

Beratung und Anmeldung sind allerdings auch telefonisch, per E-Mail oder per Videochat möglich!

Auch bei Rückfragen über den weiteren Verlauf eurer Führerscheinausbildung könnt ihr uns gerne kontaktieren.

Ihr erreicht uns telefonisch zu folgenden Zeiten:

Montag:         13:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag:       10:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:      13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:  10:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:          10:00 bis 14:00 Uhr

Kontakt per E-Mail könnt ihr über info@fahrschule-ulf-imort.de oder über das Kontaktformular mit uns aufnehmen.

Bleibt gesund und seid herzlich gegrüßt

Euer Team der Fahrschule Ulf Imort

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