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B196: Motorradfahren mit Autoführerschein für Fahrzeuge bis 125 ccm

Eine Änderung des Bundesgesetzblattes ermöglicht es Besitzern der Führerscheinklasse B ab sofort auch Leichtkrafträder zu fahren

Das Jahr 2020 startet direkt mit spannenden News, die Motorrad-Fans – und alle die es noch werden wollen – aufhorchen lassen. Bereits am 20. Dezember 2019 hat der Bundesrat eine Änderung des Bundesgesetzblattes beschlossen.

Jetzt ist es möglich, nach absolvierter Fahrerschulung, mit der Führerscheinklasse B auch Motorräder bis zu 125 ccm Hubraum zu fahren. Die Neuerung wurde zum 31. Dezember 2019 wirksam.

Ab sofort ist es möglich, Leichtkrafträder der Klasse A1 mit dem Führerschein der Klasse B zu fahren und das ganz ohne Prüfung! Klingt traumhaft? – Ist es auch! Wir lieben Autofahren, aber manchmal darf es einfach etwas flexibler sein.

Besonders im Stadtverkehr kann ein Motorrad zur echten Alternative werden. Wurden Sie bis jetzt durch den Extraaufwand an Zeit und durch die anfallenden Kosten für den Erwerb des Motorrad-Führerscheins der Klasse A1 abgeschreckt? Dann dürfte Sie das Update des Autoführerscheins der Klasse B zur Fahrerlaubnis B196 besonders freuen. Schneller und günstiger geht es nicht zur Motorrad-Fahrerlaubnis.

Bevor der Fahrspaß auf Motorrädern bis zu 125 ccm Hubraum und einer Leistung von bis zu 11 KW/15 PS losgehen kann, sind dennoch einige Bedingungen zu erfüllen. Sie sind mindestens 25 Jahre alt und besitzen die Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren? – Sehr gut! Dann steht einer Fahrerschulung zur Klasse A1 nichts mehr im Wege.

Ihr Weg zur Fahrerlaubnisklasse B196 bei der Fahrschule Imort

Die Schulung umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten, was dem gesetzlich vorgeschriebenem Schulungsumfang von 13,5 Stunden entspricht. In vier Theoriestunden (à 90 min) und fünf Praxisstunden (à 90 min) können Sie Ihre Fähigkeiten und Verhaltensweisen zum Führen eines Motorrads unter Beweis stellen.

Besonders Eilige können die Schulung auch in einem Intensivkurs von 3-4 Tagen bewältigen. Ohne dass Sie eine extra Theorie- oder Praxisprüfung ablegen müssen, stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde aus. Dort wird in Ihrem Führerschein hinter der Klasse B der Schlüssel 196 eingetragen.

Die neue Fahrerlaubnisklasse B196 ist nicht gleichzusetzen mit der Fahrerlaubnisklasse A1. Die Fahrberechtigung B196 gilt nur in Deutschland.

Sie sind neugierig geworden oder haben weitere Fragen?

Sprechen Sie uns gerne an! Durch unsere Fahrschulgröße mit vier Filialen in Münster und optimal strukturierten Schulungsabläufen, ist die Premium-Fahrschule Imort Ihr Begleiter auf dem Weg zum schnellen und einfachen Führerschein.

Damit Sie in Zukunft auch als Motorradfahrer sicher am Straßenverkehr teilnehmen können, schulen wir Sie individuell und kompetent. So steht dem Fahrspaß nichts mehr entgegen! Legen Sie los!

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