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LKW / Bus Führerschein

Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Wer den Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E nach dem 10.09.2009 erwerben möchte, oder der Klassen D/DE oder D1/D1E nach dem 10.09.2008 erwirbt, muß eine Grundqualifikation absolvieren.
Die Grundqualifikation kann der Fahrer auf drei Wegen erreichen:

1. Berufsausbildung als

  • Berufskraftfahrer (BKF) mit dem Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden

2. Grundqualifikation

  • Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. (Lehrgang ist nicht erforderlich)
  • Für die Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht besitzen!

3. Beschleunigte Grundqualifikation – Lehrgang notwendig

  • Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil.
  • Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK.
  • Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht besitzen!

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