LKW / Bus Führerschein
Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Wer den Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E nach dem 10.09.2009 erwerben möchte, oder der Klassen D/DE oder D1/D1E nach dem 10.09.2008 erwirbt, muß eine Grundqualifikation absolvieren.
Die Grundqualifikation kann der Fahrer auf drei Wegen erreichen:
1. Berufsausbildung als
- Berufskraftfahrer (BKF) mit dem Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden
2. Grundqualifikation
- Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. (Lehrgang ist nicht erforderlich)
- Für die Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht besitzen!
3. Beschleunigte Grundqualifikation – Lehrgang notwendig
- Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil.
- Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK.
- Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht besitzen!